Nach einer langen und intensiven Vorbereitungszeit mit sehr vielen E-Mails zur Abstimmung einer Satzung haben sich am 18. April 2026 im Anschluss an den Aikido Lehrgang mit Ingo Borck in Bad Berleburg fünf Aikido-Trainer aus unterschiedlichen Vereinen zu einer Gründungsversammlung getroffen.
Jetzt ist es geschafft: Wir haben den ShindoRyu-Aikido-Verband (SRA) in der Rechtsform eines nicht-eingetragenen Vereins gegründet.
Wer regelmäßig in einem Verein (oder in einer Abteilung eines Vereins) oder in einer Sportschule, welche/r ShindoRyu-Aikido nach Sensei Reiner Brauhardt lehrt, das Training als Haupttrainer eigenverantwortlich leitet, und mit mindestens dem 1. DAN ShindoRyu-Aikido (oder vormals ACI) graduiert ist, kann die ordentliche Mitgliedschaft beantragen.
Aikidoka, die keiner Trainingsgemeinschaft angehören, und mindestens mit dem 1. DAN ShindoRyu-Aikido (oder vormals ACI) graduiert sind, können die Fördermitgliedschaft beantragen.
Näheres regelt die Satzung
Gründungsmitglieder sind:
Als Vorstand wurde gewählt:
Technischer Leiter ist Ingo Borck.
Beiträge (bis auf Weiteres):