Normalerweise hofft man ja, keine Post vom Finanzamt zu bekommen. In diesem Fall war es aber anders
Auf der Gründungsversammlung bekam der Geschäftsführer unseres Verbandes, Stefan Zöllner, den Auftrag, beim Finanzamt Leverkusen die Gemeinnützigkeit für uns zu beantragen. Das Finanzamt Leverkusen ist zuständig, weil der Verband seinen Sitz in Leverkusen hat.
Heute kam die Bestätigung, dass die Satzung unseres Verbandes, Zitat: "in der Fassung vom 18.04.2026 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält". Einen regulären Freistellungsbescheid bekommen wir erst im Jahr 2027 nach der ersten Steuererklärung für das Geschäftsjahr 2026.
Aber: Es ist ein weiterer wichtiger Schritt getan!